Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16 e SGB II - JobPerspektive -
Mit der Einführung der Leistungen zur Beschäftigungsförderung (JobPerspektive) für Arbeitgeber wurde in der Arbeitsmarktpolitik erstmals ein Instrument eingeführt, das Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen, die auf absehbare Zeit keine Chance haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden, eine längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben eröffnet.
Voraussetzungen:
- Langzeitarbeitslosigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
- Einschränkungen der Erwerbsmöglichkeit durch mindestens zwei weitere in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse
Die Förderdauer beträgt vorerst bis zu 24 Monate für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit in der Regel voller Arbeitszeit und tariflicher bzw. ortsüblicher Bezahlung.
Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und kann bis zu 75 % des Arbeitsentgelts betragen.
Die OAS Pasewalk GmbH unterstützt interessierte Träger bei der Antragstellung durch Beratung und Erstellung der Antragsunterlagen. Die Unterlagen zur Antragstellung sollten 6 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei uns eingehen.
In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern wurden bei der OAS bisher über dieses Förderinstrument 25 Langzeitarbeitslose in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im kommunalen oder sozialen Bereich integriert.
Ansprechpartner:
Betriebsstätte Pasewalk Betriebsstätte Torgelow
Marianne Isberner Bärbel Baumgarten
03973/22978-15 03976/2375-16