Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16 e SGB II

 – JobPerspektive –

Mit der Einführung der Leistungen zur Beschäftigungsförderung (JobPerspektive) für Arbeitgeber wurde in der Arbeitsmarktpolitik erstmals ein Instrument eingeführt, das Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen, die auf absehbare Zeit keine Chance haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden, eine längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben eröffnet.

Voraussetzungen:

-          Langzeitarbeitslosigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

-          Einschränkungen der Erwerbsmöglichkeit durch mindestens zwei weitere in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse

Bei der OAS sind über dieses Förderinstrument einige Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis überwiegend in Kommunen, Gemeinden und Vereinen tätig.

Seit dem Jahr 2012 erfolgte eine Änderung des § 16 e SGB II – Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) -  und der entsprechenden Förderrichtlinien.

Ansprechpartner:

Annett Gierow

03976/2375-18